Leistungsangebot
Unser Angebot im Überblick
Pflasterarbeiten:
Zu den ältesten Arten der Flächenbefestigung gehört der Gebrauch von Steinen für den Bau von Wegen und Plätzen. Das Herstellen von befestigten Flächen hat heutzutage einen hohen Stellenwert und ermöglicht die dauerhafte Nutzung von unebenen, weichen und schwierigen Geländen.
Durch die große Vielfalt verschiedener Baustoffe erfüllen Pflasterflächen nicht nur eine optimale Nutzung, sie lassen auch eine gestalterische Variabilität zu.
Neben Betonsteinen und Natursteinen werden heute gerne auch Keramikplatten verwendet.
Zaunarbeiten:
Mithilfe von Zäunen ist es möglich das eigene Grundstück einzugrenzen sowie einen Sichtschutz zu schaffen. Auch hier gibt es eine große Vielfalt an verschiedenen Zäunen. Neben Holzzäunen und WPC-Zäunen gibt es auch Stabgitterzäunen.
Rasenarbeiten:
Grün macht glücklich!
Grün bedeutet Natur, Leben und Zufriedenheit.
Die Herstellung einer Rasenfläche ist sowohl durch eine schnelle Begrünung mit Rollrasen, aber auch durch Einsaat möglich und lässt Ihren Garten wieder in neuem Glanz erstrahlen, der natürlich auch Pflege benötigt.
Für einen dauerhaft gepflegten Garten empfehlen wir den Einsatz eines Mähroboters und einer Bewässerungsanlage. Diese können durch unsere Partner ausgeführt werden.
Kanalarbeiten und Entwässerungsanlagen:
Aufgrund der immer stärkeren und häufiger werdenden Regenfälle spielt das Thema Regenentwässerung eine immer wichtigere Rolle. Viele Gemeinden schreiben die Entwässerung auf dem eigenen Grundstück vor. Lediglich das Hausabwasser darf über die städtische Kanalisation abgeführt werden.
Zu den Entwässerungsanlagen gehören Mulden, Rigolen und auch Muldenrigolen.
Wir errichten sowohl Ihren Schmutzwasser und Regenwasserkanal auf Ihrem Grundstück wie auch die verschiedenen Entwässerungssysteme.
Baumfällarbeiten:
Die Fällung von Bäumen kann verschiedene Gründe haben. Ein Baum kann abgestorben sein, eine Unfallgefahr darstellen, da seine toten Äste regelmäßig abbrechen unf Gebäude und Flächen in seiner näheren Umgebung gefährdet.
Wichtig ist hierbei zu wissen, ob der Baum unter die Baumschutzsatzung fällt. Alle Bäume, die noch nicht abgestorben sind und in einem Meter Höhe einen Stammumfang von mehr als 0,80 m haben müssen von der Stadt genehmigt werden. Zudem fällt die Fällung unter die Vogelbrut und sollte möglichst nicht in der Zeit vom 01.03.22 bis 30.09.22 erfolgen.
Mithilfe von einem Hubsteiger können wir den Baum dann stückweise fällen.
Rodungsarbeiten:
Die Rodung von Sträuchern unterliegt der Vogelbrutzeit die vom 01.03.22 bis zum 30.09.22 andauert.
Außerhalb dieser Zeit können ganze Gärten, wie auch einzelne Sträucher gerodet werden.
Für große Flächenrodungen mit großen Sträuchern und kleinen Bäume steht uns eine Stein- und Forstfräse zur Verfügung.